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   BSG, 03.12.2010 - B 12 KR 11/10 B   

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https://dejure.org/2010,31155
BSG, 03.12.2010 - B 12 KR 11/10 B (https://dejure.org/2010,31155)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2010 - B 12 KR 11/10 B (https://dejure.org/2010,31155)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - B 12 KR 11/10 B (https://dejure.org/2010,31155)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung von § 103 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung von § 103 SGG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung von § 103 SGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung von § 103 SGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.12.2010 - B 12 KR 11/10 B
    Die Beschwerdebegründung muss einen vom Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrag bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist, die Rechtsauffassung des LSG wiedergeben, aufgrund derer bestimmte Tatsachen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, die Tatumstände darlegen, die zu einer weiteren Sachaufklärung Anlass hätten geben können, das voraussichtliche Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme darlegen und schildern, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 mwN) .
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 03.12.2010 - B 12 KR 11/10 B
    Damit kann eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht gemäß § 103 SGG zulässig nur dann gerügt werden, wenn nicht nur eine Beweisanregung erfolgte, sondern ein Beweisantrag gestellt wurde, der noch in der letzten mündlichen Verhandlung aufrechterhalten, dh bei rechtskundig vertretenen Beteiligten in der letzten mündlichen Verhandlung durch diese wenigstens hilfsweise wiederholt worden ist (vgl SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 mwN) .
  • BSG, 28.07.1992 - 2 BU 37/92

    Anspruch auf Tragung der Kosten für die Beinverletzungen als Folgen eines

    Auszug aus BSG, 03.12.2010 - B 12 KR 11/10 B
    Bezieht sich dieser Vorwurf jedoch auf einen Beweisantrag und enthält er im Kern seiner Begründung lediglich eine Wiederholung des zu § 103 SGG Vorgebrachten, so kann die Beschwerde hierauf - wie auch auf die Verletzung von Hinweispflichten im Zusammenhang mit einem Beweisantrag - nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden kann (vgl BSG Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 - HV-INFO 1993, 1406) .
  • OLG Hamm, 07.06.2011 - 28 U 173/10

    Anwaltsregress, Erwerbsunfähigkeitsrente, Nichtzulassungsbeschwerde,

    d) Der von dem Kläger in der Berufung erhobene Einwand, von einer rechtsunkundigen Partei werde im Sozialgerichtsverfahren nicht erwartet, dass sie einen während des Prozesses - ordnungsgemäßen formulierten - Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung aufrechterhält (dazu BSG, B 9 SB 11/03 B, Beschl. v. 18.09.2003, BeckRS 2004 40329; BSG, B 12 KR 11/10 B, Beschl. v. 03.12.2010, BeckRS 2010 76138), geht fehl.

    Wie bereits in dem angefochtenen Urteil des Landgerichts zutreffend ausgeführt, kann die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen betreffend die Sachaufklärung nicht durch den Umweg über die Rüge einer Verletzung der §§ 106, 112 Abs. 2 SGG umgangen werden (BSG, B 2 U 141/09 B, Beschl. v. 09.09.2009, BeckRS 2009 72405; BSG B 12 KR 17/10 B, Beschl. v. 21.09.2010; BeckRS 2010 74049; BSG, B 12 KR 11/10 B, Beschl. v. 03.12.2010, BeckRS 2010 76138, s. auch Meyer-Ladewig-Leitherer, § 160 SGG Rn 18c).

    Bezieht sich dieser Vorwurf jedoch auf einen Beweisantrag und enthält im Kern seiner Begründung lediglich eine Wiederholung des zu § 103 SGG Vorgebrachten, so kann die Beschwerde hierauf - wie auch auf die Verletzung von Hinweispflichten in Zusammenhang mit einem Beweisantrag - nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden kann (BSG, B 12 KR 11/10 B, Beschl. v. 03.12.2010, BeckRS 2010 76138).

  • BSG, 24.10.2011 - B 14 AS 45/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Hierauf kann die Beschwerde aber nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden kann (vgl BSG Beschluss vom 3.12.2010 - B 12 KR 11/10 B; BSG Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92) .
  • BSG, 19.05.2011 - B 4 AS 2/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Denn enthält die Beschwerdebegründung im Kern lediglich eine Wiederholung des zu § 103 SGG Vorgebrachten, so kann die Beschwerde hierauf - wie auch auf die Verletzung von Hinweispflichten im Zusammenhang mit einem Beweisantrag - nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden kann (vgl BSG Beschluss vom 3.12.2010 - B 12 KR 11/10 B; BSG Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 ) .
  • BSG, 22.10.2012 - B 11 AL 59/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Bezieht sich dieser Vorwurf jedoch auf Beweisanträge und enthält er im Kern lediglich eine Wiederholung des zu § 103 SGG Vorgebrachten, so kann die Beschwerde hierauf nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung nicht über den Umweg des § 62 SGG erweitert werden darf (vgl BSG, Beschlüsse vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 -, vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 und vom 3.12.2010 - B 12 KR 11/10 B) .
  • BSG, 28.03.2011 - B 11 AL 147/10 B
    Bezieht sich dieser Vorwurf jedoch auf einen Beweisantrag und enthält er im Kern lediglich eine Wiederholung des zu § 103 SGG Vorgebrachten, so kann die Beschwerde hierauf nicht gestützt werden, weil die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung nicht über den Umweg des § 62 SGG erweitert werden darf (vgl BSG, Beschluss vom 28.7.1992, 2 BU 37/92, HV-INFO 1993, 1406; Beschluss vom 3.12.2010, B 12 KR 11/10 B).
  • BSG, 28.09.2012 - B 14 AS 21/12 B
    Die soeben dargestellte Beschränkung von Verfahrensrügen wegen der Verletzung der Amtsermittlungspflichten kann über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden (vgl BSG Beschluss vom 3.12.2010 - B 12 KR 11/10 B; BSG Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92).
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